Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Grunderwerbsteuer | Anwendung der §§ 5 und 6 GrEStG (Gleich lautende Erlasse)
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben zur Anwendung der §§ 5 und 6 GrEStG Stellung genommen.
In den gleich lautenden Erlassen gehen die obersten Finanzbehörden auf folgende Punkte ein
Allgemeines
Gesamthand
Anteil am Vermögen
Anwendung der §§ 5 und 6 GrEStG in den Fällen der § 1 Abs. 2a bis Abs. 3a GrEStG
Anwendung in den Fällen des § 1 Abs. 2a GrEStG
Anwendung in den Fällen des § 1 Abs. 2b GrEStGS. 153
Anwendung in den Fällen des § 1 Abs. 3 GrEStG
Anwendung in den Fällen des § 1 Abs. 3a GrEStG
Anwendung in den Fällen des § 1 Abs. 3a GrEStG
Behaltensfrist
Versagung der Steuervergünstigung nach § 5 Abs. 3 bzw. nach § 6 Abs. 3 GrEStG
Allgemeines
Veräußerung des Grundstücks
Formwechselnde Umwandlung
Verhältnis zu den Befreiungsvorschriften
Anteilsverminderung nach vorheriger Grundstücksveräußerung
Anwachsung
Umwandlung einer mittelbaren in eine unmittelbare Beteiligung bzw. einer unmittelbaren in eine mittelbare Beteiligung
Verwirklichung der Tatb...