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„Sonne, Strand und Steuern“
Wegzug nach Spanien oder Portugal als Zieldestinationen für deutsche Steuerpflichtige?
Spanien und Portugal bieten sich aufgrund angenehmer klimatischer Bedingungen mit Durchschnittstemperaturen von ca. 22 Grad Celsius, der bevorzugten Lage an der Mittelmeer- bzw. Atlantikküste und der guten räumlichen Erreichbarkeit (maximal vier Flugstunden zu den Kanaren oder den Azoren) nicht nur als Urlaubsziele, sondern auch für einen dauerhaften Zuzug in Deutschland steuerpflichtiger Personen an.
Der folgende Beitrag stellt anhand eines Praxisbeispiels die steuerliche Behandlung der Wohnsitzverlagerung aus deutscher steuerlicher Sicht kurz dar und gibt eine Orientierung für die Entscheidung zwischen Spanien und Portugal als Wohnsitzdestinationen mit steuerlichen Sonderregimen für Ausländer.
In Deutschland ansässige Steuerpflichtige spielen vermehrt mit dem Gedanken, ihren Wohnsitz teilweise oder vollständig in das (europäische) Ausland zu verlegen.
Neben Entscheidungsfaktoren wie dem freien Zugang zum Immobilienmarkt für Ausländer oder potenziellen Sprachbarrieren sind auch steuerliche Vorteile relevant, mit denen gerade südeuropäische Länder, namentlich Spanien und Portugal, vermögende Privatpersonen zur Wohnsitznahme im eigenen Territorium bewegen wollen.
Dem Wegzug ins Ausland hat der Steuergesetzgeber in Deutschland spätestens mit Neuregelung der Wegzugsbesteuerung zum jedoch einige „Steine in den Weg“ gelegt, die es bei einer internationalen Vermögensplanung im Auge zu behalten gilt.
I. Praxisfall
Der Unternehmer U hält wesentliche Beteiligungen an mehreren Kapitalgesellschaften im In- und Ausland (> 1 %; steuerlicher Wert nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren: 100 Mio. €, lediglich Gründungskosten von 100.000 €). Er ist in Deutschland mit seiner Ehefrau in einem Anwesen am Tegernsee wohnhaft. Seine zwei Kinder leben mit ihren Familien in Deutschland. Bei einem in der Schweiz domizilierten Vermögensverwalter unterhält U ein Wertpapierdepot mit Aktien im Wert von 25 Mio. €.
Er fragt seinen Steuerberater S, ob sich die Länder Spanien und Portugal für einen behaglichen Lebensabend unter südlicher Sonne eignen und welche steuerlichen Überlegungen er insoweit anzustellen hat.