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WPK/APAS | Aktuelle berufsaufsichtliche Maßnahmen
Mitte März sowie Anfang bis Mitte April 2024 haben die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) und die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) mehrere berufsaufsichtliche Maßnahmen in Form der Rüge mit Geldbuße bekannt gemacht. Alle Maßnahmen waren jeweils anonymisiert und gegen natürliche Personen gerichtet.
Den Maßnahmen lagen die folgenden Sachverhalte zugrunde:
fehlende Unabhängigkeit eines auftragsbegleitenden Qualitätssicherers nach § 24d Abs. 2 Satz 3 BS WP/vBP a. F. sowie Beteiligung am Verstoß gegen die Regelungen zur internen Rotation nach Art. 17 Abs. 7 EU-APrVO (beide Fälle in Summation mit anderen Verstößen),
Verstöße gegen die Pflicht zu unbefangener Berufsausübung (§§ 130 Abs. 1, 49 Hs. 2 WPO i. V. mit § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a HGB), zum einen aufgrund Prüfung trotz Tätigkeit als Arbeitnehmer beim Erste...