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Der Referentenentwurf zum CSRD-Umsetzungsgesetz
Darstellung und erste Würdigung
Am veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz (BMJ) den lang erwarteten Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht: das CSRD-UmsG. Damit soll der verbindliche Rechtsrahmen in Deutschland für jene Unternehmen geschaffen werden, die zum Teil schon seit der Pflicht zur neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegen. Die wichtigsten Inhalte dieses RefE werden in diesem Beitrag aufgezeigt und einer Würdigung unterzogen.
Am hat das BMJ den RefE zu einem CSRD-UmsG veröffentlicht. Stellungnahmen konnten bis zum abgegeben werden; die endgültige Verabschiedung des Gesetzes hat bis zum zu erfolgen.
Inhaltlich folgt der RefE eng den Mindestvorgaben der CSRD; Unternehmen sollen damit von zu hohen Verwaltungskosten geschützt werden – auch wenn der auf sie zukommende Aufwand ohnedies ein beträchtlicher sein wird.
Zu den wichtigen Gestaltungsspielräumen, die der deutsche Gesetzgeber nutzen möchte, zählt, dass grundsätzlich nur Wirtschaftsprüfer als externer Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts zugelassen werden sollen. Darüber hin...