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Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG bei teilentgeltlicher Übertragung eines GmbH-Anteils
(1) Werden im Privatvermögen gehaltene GmbH-Anteile im Wege einer gemischten Schenkung teilentgeltlich auf den Erwerber übertragen, ist die Übertragung nach dem Verhältnis der tatsächlichen Gegenleistung zum Verkehrswert der übertragenen Anteile in eine entgeltliche Anteilsübertragung (Veräußerung i. S. von § 17 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz EStG) und eine unentgeltliche Anteilsübertragung (i. S. von § 17 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2 Satz 5 EStG) aufzuteilen (Anschluss an , NWB OAAAA-91568, BStBl 1981 II S. 11). (2) Der Veräußerungsgewinn ermittelt sich aus der Differenz zwischen dem Veräußerungspreis und den auf den entgeltlichen Teil entfallenden Anschaffungskosten der Anteile (Bezug: § 17 Abs. 1 Satz 1 und 4, Abs. 2 EStG).
Im Fall der teilentgeltlichen Übertragung von Wirtschaftsgütern des Pr...