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Keine Korrektur der von einer Kapital- auf eine Personengesellschaft übergehenden Pensionsrückstellungen durch den Ansatz von Sondervergütungen
Zuführungsbeträge zu Pensionsrückstellungen für die Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft, die im Zuge eines Formwechsels auf eine Mitunternehmerschaft übergehen, sind für die zusageberechtigten Mitunternehmer weder zum steuerlichen Übertragungsstichtag noch danach anteilig in Sondervergütungen umzuqualifizieren (Bezug: § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1, § 18 Abs. 4 Satz 2 EStG; § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 1, Abs. 2 UmwStG 2006).
(1) Im Urteilsfall wurden vor der Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft bei der GmbH Pensionsrückstellungen für die bei der GmbH als Arbeitnehmer nichtselbständig tätigen Gesellschafter der GmbH gebildet. Diese Pensionsrückstellungen wurden in der steuerlichen Übertragungsbilanz der GmbH (vgl. § ...