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Umsatzsteuer | Kein Vorsteuerabzug für Zuschuss des Arbeitgebers zur Kantine
Ein Arbeitgeber, der Zuschüsse an die Betriebskantine leistet, damit diese den Arbeitnehmern verbilligtes Essen anbietet, kann aus der Rechnung des Kantinenbetreibers über den Zuschuss keine Vorsteuer geltend machen. Denn bereits bei Bezug der Bewirtschaftungsleistung beabsichtigte der Arbeitgeber, diese für eine unentgeltliche Wertabgabe i. S. von § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG zu verwenden, nämlich für die verbilligte Abgabe von Speisen. Dies dient aber dem privaten Bedarf der Arbeitnehmer.
[i]Arbeitgeber will Arbeitnehmern persönlichen Vorteil zuwendenEin Vorsteuerabzug ist nur dann möglich, wenn die Abgabe von Speisen unternehmerisch, d. h. durch besondere Umstände der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens bedingt ist, und damit der persönliche Vorteil, den der Arbeitnehmer aus der verbilligten Abgabe der Speisen zieht, gegenüber den Bedürfnissen des Unternehmens als nur...