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Steuerrecht | Rückabwicklung eines Immobilienkredits und Nutzungsersatz
Widerruft ein Kreditnehmer, der einen Immobilienkredit für sein privat genutztes Einfamilienhaus aufgenommen hat, mit Erfolg seine Willenserklärung zum Darlehensvertrag und kommt es daraufhin zu einer wechselseitigen Rückgewähr der gezahlten Leistungen, ist der dem Kreditnehmer zufließende Nutzungsersatz weder als Kapitaleinkünfte noch als sonstige Einkünfte steuerbar.
[i]Nutzungsersatz fällt nicht in der Erwerbssphäre anDer Nutzungsersatz, den die Bank an den Kreditnehmer zahlen muss, fällt nämlich nicht innerhalb der Erwerbssphäre an und ist daher nicht einkünfterelevant. Infolge des Widerrufs entsteht ein gegenseitiges Rückgewährschuldverhältnis, das nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Einheit zu behandeln ist. Ergibt sich für den Kreditnehmer ein Saldo zu seinen Gunsten, kann aus diesem Saldo nicht isoliert ein Zinsanspruch herau...