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Zur Notwendigkeit eines Scheduling von temporären Differenzen nach IAS 12
Betrachtung einer regulatorischen Grauzone
Unter dem Stichwort „Scheduling“ wird im Kontext des IAS 12 die Prognose der Umkehrverläufe von temporären Bilanzdifferenzen diskutiert. Dieser Beitrag widmet sich der im Schrifttum bislang eher beiläufig beleuchteten Frage, ob und inwiefern IAS 12 ein Scheduling verlangt. In der Gesamtschau zeigt sich, dass der Standard sowohl positive als auch negative Indizien bezüglich der Notwendigkeit eines Scheduling enthält. Der Standardsetter sendet in dieser Frage bislang eine „mixed message“.
Ob und inwiefern IAS 12 eine Prognose der Umkehrverläufe von Bilanzdifferenzen sowie der Auflösung von vortragsfähigen Sachverhalten voraussetzt, ist stark umstritten.
Insbesondere die Systematik der Werthaltigkeitsprüfung (IAS 12.28 ff.) und partiell auch die Saldierungsregeln (IAS 12.74 ff.) sprechen für eine Pflicht zur Durchführung eines Scheduling. Andere Passagen des Standards wie IAS 12.54 und die konzeptionellen Grundlagen des Standards – namentlich das Temporary-Konzept – sprechen dagegen.
Insgesamt ist dem Standardsetter davon abzuraten, den Gedanken des Scheduling zu forcieren. Die Zuverlässigkeit und Objektivierbarkeit der Bilanzierungsergebnisse würde immens unter einem verpflicht...