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Bilanzierung einer vom Verkäufer beim Unternehmenszusammenschluss gewährten Entschädigung
Bei Unternehmenserwerben werden oftmals zwischen Veräußerer und Erwerber Entschädigungsvereinbarungen getroffen, die den Erwerber im Hinblick auf bestimmte übernommene Unsicherheiten absichern sollen. Der Beitrag zeigt die bilanziellen Konsequenzen insbesondere nach IFRS 3.
Bei Unternehmenserwerben werden oftmals zwischen Veräußerer und Erwerber Entschädigungsvereinbarungen getroffen, die den Erwerber im Hinblick auf bestimmte übernommene Unsicherheiten absichern sollen.
Für die Erwerberseite hat der IASB hierfür eigenständige Bewertungsregeln in IFRS 3 normiert. Diese führen dazu, dass ein Vermögenswert für Entschädigungsleistungen grundsätzlich mit dem Wert des zu entschädigenden Postens anzusetzen ist. Insoweit ergibt sich zum Erwerbszeitpunkt kein Einfluss auf einen zu erfassenden Goodwill. In den Folgeperioden steht einer Wertänderung des zu entschädigenden Postens, sofern dieser in der GuV zu erfassen ist, ein gleich hoher kompensatorischer Effekt aus der Wertänderung des entsprechenden Vermögenswerts für Entschädigungsleistungen gegenüber.
Demgegenüber wird die bilanzielle Behandlung solcher Vereinbarungen beim Verkäufer nicht explizit in den IFRS g...