BBK Nr. 7 vom Seite 289

Das Wachstumschancengesetz ist da

Beate A. Blechschmidt | Verantw. Redakteurin | bbk-redaktion@nwb.de

Was lange währt, wird endlich... nun, was eigentlich?... gut?! Oder passt hier eher: Was lange währt, ist endlich da? Verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Das Wachstumschancengesetz hat meiner Meinung nach sehr viele gute Punkte. So steigt der zu versteuernde Anteil der Rente langsamer als ursprünglich geplant und auch E-Autos werden gefördert: Ein privat genutzter elektrischer Dienstwagen darf ab dem Jahr 2024 statt maximal 60.000 Euro bis zu 70.000 Euro kosten, um von der 0,25 %-Regelung zu profitieren.

Mit dem Gesetz wollte die Bundesregierung jedoch insbesondere Steuerentlastungen und Bürokratieabbau für Unternehmen ermöglichen. Dementsprechend hält das Gesetz auch für Unternehmen einiges parat: So wurde die E-Rechnung verpflichtend für den B2B-Bereich beschlossen, es gibt verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten und eine Verbesserung des steuerlichen Verlustabzugs. Für die Buchführungspflicht wurden die Umsatz- und Gewinngrenzen angehoben und Kleinunternehmer müssen – mit Ausnahme der Fälle des § 18 Abs. 4a UStG – zukünftig grundsätzlich keine Umsatzsteuererklärungen abgeben.

Gestartet ist das Gesetz ursprünglich allerdings mit einem deutlich höheren Anspruch an das Gesamtvolumen der Entlastungen. Zwar ist das Gesetz noch immer milliardenschwer und sieht steuerliche Entlastungen für Unternehmer im Volumen von 3,2 Milliarden Euro vor. Ursprünglich geplant waren jedoch rund 7 Milliarden Euro. Leider nicht mehr in das endgültige Gesetz haben es z. B. die Investitionen in den Klimaschutz geschafft. Aber auch die Anhebung der Grenzen für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter und die Anhebung der Werte bei der Poolabschreibung sind ebenso entfallen wie die Erhöhung der Verpflegungspauschale und des Höchstbetrags für Betriebsveranstaltungen.

Dementsprechend bleibt aus meiner Sicht abzuwarten, wie groß der Hebel ist, der hier wirken kann. Denn betrachtet man die aktuelle Lage, können wir „viel Hebelwirkung“ gerade ganz gut gebrauchen.

Hinweis: Einen ausführlichen Überblick über neue gesetzliche Regelungen zur Umsatzsteuer, insbesondere durch das Wachstumschancengesetz, gibt Karl-Hermann Eckert ab der .

Beste Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
BBK 2024 Seite 289
PAAAJ-63937