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Insolvenzverfahren | Leistungsbescheid gegenüber dem Insolvenzverwalter
Ein Zahlungsbescheid des prüfenden Rentenversicherungsträgers nach § 28p Satz Abs. 1 Satz 5 SGB IV über rückständige Gesamtsozialversicherungsbeiträge, die als Insolvenzforderungen anzumelden sind, kann gegenüber dem Insolvenzverwalter ergehen.
Nach Auffassung des Senats lässt sich ein Zahlungsbescheid mit dem Vorrang der Regelungen der Insolvenzordnung für die ausschließliche und abschließende Klärung des Umfangs von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen als Insolvenzforderungen vereinbaren: Der Prüfbescheid ersetze im Insolvenzverfahren typischerweise — wie vorliegend — die für die Zeit kurz vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits fehlenden Arbeitgebermeldungen. Eine rechtsgestaltende Wirkung der Feststellung mit Bindung der weiteren Insolvenzgläubiger im Insolvenzverfahren ...