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BFH Urteil v. - VII R 63/94 BStBl 1995 II S. 909

Gesetze: StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 6 jetzt Nr. 5 StBerG § 48 Abs. 2StBerG § 37 Abs. 1 Nr. 2

1. Die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalles bei Eintragung ins Schuldnerverzeichnis ist widerlegbar - 2. Keine Aufrechterhaltung des Widerrufs auf Bestellung bei Rechtspflicht zur Wiederbestellung im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung

Leitsatz

1. Die gesetzliche Vermutung, daß ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter in Vermögensverfall geraten ist, wenn er in das vom Konkursgericht oder Vollstreckungsgericht zu führende Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, ist widerlegbar.

2. Der Widerruf der Bestellung als Steuerberater (Steuerbevollmächtigter) kann nicht aufrechterhalten werden, wenn im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung eine Rechtspflicht zur sofortigen Wiederbestellung besteht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 909
BFH/NV 1996 S. 4 Nr. 1
SAAAA-95443

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BFH, Urteil v. 22.08.1995 - VII R 63/94

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