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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 6 K 131/20

Gesetze: StBerG § 46

Widerruf der Bestellung als Steuerberater: Erhebliche Steuerschulden - konkrete Gefährdung von Auftraggeberinteressen

Leitsatz

1. Erhebliche Steuerschulden eines Steuerberaters können einen Vermögensverfall im Sinne des § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG begründen. Dies gilt insbesondere, wenn sich der Steuerberater bereits seit über fünf Jahren wiederkehrend in Vollstreckung befindet, Ratenzahlungsvereinbarungen nicht einhält und seinen Steuererklärungspflichten nicht nachkommt.

2. Eine konkrete Gefährdung von Auftraggeberinteressen ist anzunehmen, wenn der Steuerberater in sonstigen geschäftlichen oder auch eigenen Angelegenheiten unzuverlässig ist und sich an gesetzliche Vorgaben nicht hält. Hierzu zählen insbesondere steuerliche Erklärungs- und Zahlungsverpflichtungen. Denn in diesem Fall ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Steuerberater unter dem Druck seiner Vermögenslosigkeit auch Mandanteninteressen unter Missachtung vertraglicher Vereinbarungen verletzt, so groß, dass von einer konkreten Gefährdung von Auftraggeberinteressen auszugehen ist.

Fundstelle(n):
DStR 2021 S. 12 Nr. 29
DStR 2021 S. 12 Nr. 29
NWB-Eilnachricht Nr. 7/2022 S. 423
CAAAH-83866

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Finanzgericht Hamburg , Urteil v. 20.04.2021 - 6 K 131/20

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