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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 6 K 152/20 EFG 2021 S. 2023 Nr. 23

Gesetze: StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4

Steuerberatungsgesetz: Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfall - erhebliche Steuerschulden als Indiz

Leitsatz

1. Ein Vermögensverfall liegt vor, wenn ein Steuerberater in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und er außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Ein Indiz sind erhebliche Steuerschulden.

2. Bestehen solche Indizien für einen Vermögensverfall muss der Steuerberater die Indizien entkräften.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2021 S. 12 Nr. 42
EFG 2021 S. 2023 Nr. 23
KAAAH-93300

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Finanzgericht Hamburg , Urteil v. 12.08.2021 - 6 K 152/20

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