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Investitionsabzugsbetrag: Steuerliches Gestaltungspotenzial für KMU
So nutzen Sie den positiven Zins- und Liquiditätseffekt
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist seit seiner Einführung durch die Unternehmenssteuerreform 2008 ein beliebtes Mittel der Steuerbilanzpolitik. Sowohl seitens der Beraterschaft als auch durch die Unternehmen selbst wird dieser regelmäßig genutzt, um Investitionen zu erleichtern und steuerpflichtige Gewinne (in einem gewissen Rahmen) zu verschieben. Ziel ist es, Investitionen durch eine temporäre Steuerersparnis leichter zu finanzieren. Da die Nutzung dieses Instruments auch nur bis zu einer bestimmten Gewinnhöhe möglich ist, werden dadurch gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) begünstigt, für welche dieses Mittel oft sinnvoll eingesetzt werden kann. Der Beitrag fasst die rechtlichen Regelungen und Anspruchsvoraussetzungen zusammen und zeigt die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen des IAB auf. Dies sollte jedem Berater, aber auch Unternehmer bekannt sein, um den IAB effizient einsetzen und nutzen zu können. In der NWB Datenbank steht Ihnen unterstützend das Berechnungsprogramm „Investitionsabzugsbetrag § 7g EStG“, NWB UAAAC-73205, zur Verfügung.
Investitionsabzugsbetrag § 7g EStG – Berechnungsprogramm, NWB UAAAC-73205
Der Investitionsabzugsbetrag ist seit jeher ein probates und regelmäßig eingesetztes Mittel der Steuerbilanzpolitik.
Gerade für kleine und mittlere Unternehmen können dadurch notwendige Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens erleichtert werden.
Durch eine umfassende Steuerplanung, die Zins-, Liquiditäts- und Steueränderungseffekte betrachtet, kann der Investitionsabzugsbetrag sinnvoll genutzt werden.
I. Funktionsweise des IAB
Der IAB ermöglicht es Steuerpflichtigen (unter bestimmten Voraussetzungen) bereits vor der tatsächlichen Investition in ein abnutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, eine Abschreibung auf 50 % der geplanten Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorzunehmen. Dies kann bis zu drei Jahre im Voraus geschehen, wobei eine konkrete Investitionsabsicht nicht erforderlich ist. Im Ergebnis führt der IAB damit zu einer temporären Verschiebung von Abschreibungspotenzial nach vorne. Das führt im Jahr des Abzugs zu einer Minderung des steuerpflichtigen Einkommens und kann somit steuerbilanzpolitisch genutzt werden. Es kommt zu positiven Zins- und Liquiditätseffekten.
Wird innerhalb des anschließenden Investitionszeitraums dann allerdings keine entsprechende Investition getätigt, muss der IAB wieder aufgelöst werden. Dabei ist die frühere Steuerfestsetzung zu korrigieren und etwaige Steuernachzahlungen sind ebenfalls zu verzinsen.
Die Gewinnminderung bzw. Erhöhung erfolgt außerhalb der Bilanz (Betriebsvermögensvergleich) bzw. außerhalb der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschuss-Rechnung).
II. Rechtliche Voraussetzungen
1. Persönliche Voraussetzungen
Anspruchsberechtigt sind alle Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn nach § 4 EStG oder § 5 EStG ermitteln. Es muss folglich eine Gewinneinkunftsart vorliegen, bei Überschusseinkunftsarten ist die Bildung eines IAB ausgeschlossen. Allerdings ist es unbeachtlich, ob bilanziert wird oder eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung angewendet wird. Ferner muss es sich um aktive Betriebe handeln, die also aktiv am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen und damit eine werbende Tätigkeit ausführen (vgl. , BStBl 2022 I S. 945, Rz. 1, NWB JAAAJ-15870). S. 107