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Fokus: Rechtsschein des abberufenen Geschäftsführers
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte über folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Kann man sich bei einem Grundstücksgeschäft auf die Vertretungsmacht eines im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführers regelmäßig verlassen? Streitig war, ob man sich auf die Vertretungsmacht auch verlassen kann, wenn man Kenntnis von der Entlassung des Geschäftsführers hat oder ein Missbrauch der Vollmacht sich aufdrängen muss. Lesen Sie im Folgenden, wie der BGH geurteilt hat (, NWB DAAAJ-60626).
Sachverhalt
Die GmbH war im Bereich der Projektentwicklung im Immobilienbereich tätig. Die GmbH hat zwei Gesellschafterinnen und erwarb im Jahr 2015 ein Grundstück in Berlin, welches mit einem Wohnhaus und einem Geschäftshaus bebaut war. Der Verkehrswert des Grundstücks lag bei ca. 16 Mio. € und stellte im Wesentlichen den einzigen Vermögenswert der GmbH dar.
In einer späteren Gesellschafterversammlung wurde der Geschäftsführer der GmbH abberufen, wobei die Wirksamkeit des Gesellschafterbeschlusses sowohl vom Abberufenen als auch von der unterlegenen Minderheitsgesellschafterin angezweifelt wurde.
Bereits zwei Tage nach der Gesellschaftsversammlung veräußerte die GmbH, vertret...