Online-Nachricht - Montag, 18.03.2024

Gesetzgebung | Einigungsvorschlag zum Wachstumschancengesetz steht zur Abstimmung (Bundesrat)

In seiner nächsten Sitzung am berät der Bundesrat über den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz vom , dem der Bundestag bereits am zugestimmt hat.

Hintergrund: Das Wachstumschancengesetz war am vom Bundestag beschlossen worden. Es hat zum Ziel, mit steuerlichen Investitionsanreizen die Wettbewerbsfähigkeit den Standorts Deutschland zu stärken. Es sah unter anderem die Einführung einer Investitionsprämie zur Förderung der Transformation der Wirtschaft vor. Mit dieser Prämie für Energieeffizienzmaßnahmen sollten die Standortbedingungen mit steuerlichen Anreizen für Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien verbessert werden. Der Bundesrat hatte am den Vermittlungsausschuss angerufen und eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes gefordert (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 24.11.2023).

Der sog. unechte Kompromiss aus dem Vermittlungsausschuss, der ohne die Stimmen der Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion zustande kam und nun dem Bundesrat zur Zustimmung vorliegt, umfasst zahlreiche Änderungen am Gesetz, u.a. die

  • Einführung einer degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude in Höhe von 5 Prozent,

  • Einführung einer degressiven AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter für 9 Monate,

  • auf vier Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70 Prozent (ohne Gewerbesteuer) sowie,

  • Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung.

Außerdem soll die geplante Klimaschutz-Investitionsprämie aus dem Gesetz gestrichen werden.

Auf der Grundlage dieser vorgeschlagenen Änderungen würde das Wachstumschancengesetz zu Entlastungen in Höhe von 3,2 Milliarden Euro führen.

Quelle: BundesratKOMPAKT, Meldung v. (il)

Anmerkung der Online-Redaktion:

Ob der Bundesrat dem Gesetz zustimmen wird, ist nach derzeitigem Stand offen. Einige Länder machen ihre Zustimmung von der Rücknahme der geplanten schrittweisen Abschaffung der Steuerrückerstattung für Agrardiesel durch das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 abhängig, s. hierzu die Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus v. 17.3.2024. Möglicherweise deutet sich jedoch noch ein Kompromiss an. So wird Presseberichten zufolge über einen Ausgleich für die Mehrbelastung der Landwirtschaft durch den Wegfall der Subventionen beim Agrardiesel verhandelt. (il)

Fundstelle(n):
NWB MAAAJ-61780