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BFH Urteil v. - VI R 81/94 BStBl 1995 II S. 463

Gesetze: DBStÄnDG DDR § 9 Abs. 1EStG § 58 Abs. 3AO 1977 § 218 Abs. 2

Streitigkeiten über den Steuerabzugsbetrag gem. § 9 Abs. 1 DBStÄndG DDR, § 58 Abs. 3 EStG sind durch Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2 AO zu entscheiden

Leitsatz

Über den Steuerabzugsbetrag gemäß § 9 Abs. 1 DBStÄndG DDR, § 58 Abs. 3 EStG ist durch Abrechnungsbescheid gemäß § 218 Abs. 2 AO 1977 zu entscheiden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 463
BFH/NV 1995 S. 57 Nr. 8
QAAAA-95247

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BFH, Urteil v. 06.03.1995 - VI R 81/94

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