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BVerfG ermöglicht Buchwertübertragung zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften
In einer wegweisenden Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) § 6 Abs. 5 EStG als verfassungswidrig erklärt, insoweit als das Gesetz die unmittelbare Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften zum steuerlichen Buchwert nicht zulässt (, NWB SAAAJ-56714). Die Streitfrage war bereits seit der Einführung des § 6 Abs. 5 EStG zu Beginn dieses Jahrtausends umstritten, auch die Rechtsprechung hatte sich mehrfach damit zu beschäftigen und kam dabei zu unterschiedlichen Ergebnissen. Mehr als 20 Jahre nach Einführung der Norm hat das BVerfG nunmehr dem Gesetzgeber eine rückwirkende und verfassungskonforme Neuregelung mit auf den Weg gegeben. Dies stellt einen wichtigen und entscheidenden Schritt auf dem Weg hin zu einer kohärenten steuerlichen Regelung der Umstrukturierung von Personengesellschaften dar. Zunächst bleibt aber abzuwarten, wie der Gesetzgeber den Auftrag des BVerfG umsetzt.
Einordnung
Transfers zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften sind nicht gesetzlich geregelt („Regelungslücke“ in § 6 Abs. 5 EStG), obwohl auch hier die stillen Reserven vor und nach der Übertragung ...