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StuB Nr. 6 vom Seite 201

BVerfG ermöglicht Buchwertübertragung zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften

Anmerkungen zum

StB Dr. Michael Hoheisel und StB Bastian Mönnig

In einer wegweisenden Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) § 6 Abs. 5 EStG als verfassungswidrig erklärt, insoweit als das Gesetz die unmittelbare Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften zum steuerlichen Buchwert nicht zulässt. Die Streitfrage war bereits seit der Einführung des § 6 Abs. 5 EStG zu Beginn dieses Jahrtausends umstritten, auch die Rechtsprechung hatte sich mehrfach damit zu beschäftigen und kam dabei zu unterschiedlichen Ergebnissen. Mehr als 20 Jahre nach Einführung der Norm hat das BVerfG nunmehr dem Gesetzgeber eine rückwirkende und verfassungskonforme Neuregelung mit auf den Weg gegeben. Dies stellt einen wichtigen und entscheidenden Schritt auf dem Weg hin zu einer kohärenten steuerlichen Regelung der Umstrukturierung von Personengesellschaften dar. Zunächst bleibt aber abzuwarten, wie der Gesetzgeber den Auftrag des BVerfG umsetzt.

Hänsch, Übertragung und Überführung einzelner Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens nach § 6 Abs. 5 EStG, Grundlagen, NWB TAAAF-08006

Kernaussagen
  • Nach mehr als zehn Jahren Verfahrensdauer hat das BVerfG schließlich mit seinem Beschluss vom entschieden, dass die Vorschrift des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG unvereinbar mit dem Grundgesetz ist, soweit eine Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften ausgeschlossen bzw. nicht geregelt ist.

  • Das BVerfG hat den Gesetzgeber zu einer unverzüglichen Gesetzesänderung aufgefordert. Die gesetzliche Neuregelung wird sich aber vermutlich länger hinziehen.

  • So ist derzeit u. a. offen, ob der Gesetzgeber (nur) den Transfer von Einzelwirtschaftsgütern zwischen absolut beteiligungsidentischen Personengesellschaften gesetzlich regeln wird oder ob z. B. auch der Buchwert-Transfer bei teilweiser Personenidentität zulässig sein wird.

I. Umstrukturierung von Personengesellschaften

[i]Kraft, Versagung der Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften verfassungswidrig, NWB 7/2024 S. 460, NWB NAAAJ-58888 Strahl, Buchwertübertragung zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften, NWB 4/2024 S. 222, NWB MAAAJ-57607 Personengesellschaften werden in Deutschland transparent besteuert, d. h. grds. ist nicht die Personengesellschaft selbst steuerpflichtig, sondern die dahinterstehenden Gesellschafter (Handelsrecht) bzw. Mitunternehmer (Steuerrecht). Den Mitunternehmern werden somit die anteiligen Ergebnisse der Personengesellschaft zugerechnet, ebenso anteilig deren Wirtschaftsgüter und Schulden.

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