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FinMin Schleswig-Holstein | Leistungsempfänger bei beigestelltem bzw. beigeordnetem Rechtsanwalt
Nach Auffassung des Finanzministeriums Schleswig-Holstein ist im Fall einer vom Gericht einem Verfahrensbeteiligten beigestellten bzw. beigeordneten unterstützenden Person (wie einem Rechtsanwalt), deren Tätigkeit vom Gericht entgolten wird (z. B. Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe), Leistungsempfänger der Verfahrensbeteiligte und nicht das Gericht. Entsprechend habe das Gericht im Fall der Ansässigkeit der unterstützenden Person im Ausland nicht nach § 13b UStG Umsatzsteuer abzuführen.