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Geringfügige und kurzfristige Beschäftigungen in der Entgeltabrechnung
Teil 3: Hinzuverdienst zum Rentenbezug
Während des Rentenbezuges eine geringfügig entlohnte oder eine kurzfristige Beschäftigung ausüben – ist das möglich und erlaubt? In den meisten Fällen wird diese Frage mit einem klaren „Ja“ zu beantworten sein. Der folgende Beitrag befasst sich mit diesen und weiteren Fragen und soll als Hilfestellung für Mitarbeitende in der Entgeltabrechnung verstanden werden.
I. Einleitung
Die Motive, (auch) noch im Rentenalter einer Beschäftigung nachzugehen, sind sehr breit gefächert und reichen von der reinen Notwendigkeit, weil die Rente allein nicht zum Überleben reicht, bis zum Auskosten des „Guten-Gefühls-noch-gebraucht-zu-werden“. Einzelfälle sind das längst nicht mehr: Zum waren bei der Minijob-Zentrale 6.671.869 gewerbliche Minijobber gemeldet. Immerhin 16,8 % davon sind bereits 65 Jahre alt oder älter.
II. Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung
1. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen
Geringfügig entlohnte Beschäftigungen unterliegen seit 2013 der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Arbeitgeber zahlen für ihre Beschäftigten einen Pauschalbeitrag. Die Mitarbeitenden selbst zahlen zusätzlich einen Eigenbeitrag. Dadurch kommen sie in den Genuss des voll...