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Erbschaftsteuerliche Begünstigung für Wohnimmobilien außerhalb der EU/des EWR
Nach einer Entscheidung des EuGH zur erbschaftsteuerlichen Wohnimmobilienbegünstigung verstößt die Beschränkung der Anwendung des 10%igen Bewertungsabschlags nach § 13c ErbStG 2009 (jetzt § 13d ErbStG) auf EU-/EWR-Grundstücke gegen die Kapitalverkehrsfreiheit.
Kernaussagen
Der EuGH hat in seiner Entscheidung die Versagung des 10%igen Bewertungsabschlags für Mietwohngrundstücke für ein im Erbwege erworbenes Grundstück in Kanada als europarechtswidrig eingestuft.
Der generelle Ausschluss von im Drittland belegenen Immobilien stellt eine Ungleichbehandlung objektiv gleicher Sachverhalte dar.
Diese Ungleichbehandlung ist jedenfalls in den Fällen nicht gerechtfertigt, in denen die deutschen Finanzbehörden die zur Prüfung der Steuerbefreiung nötigen Informationen aus dem Drittland unproblematisch erhalten können.
Fazit
Für im Drittland belegene Wohnimmobilien schafft das Urteil nunmehr Rechtssicherheit – jedenfalls soweit es sich um einen Drittstaat mit Regelungen zum Informationsaustausch handelt. Insoweit ist die Entscheidung zu begrüßen.
Das Urteil erging zum Bewertungsabschlag gem. § 13c ErbStG 2009. Da diese Vorschrift inhaltsgleich mit der aktuellen R...