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NWB-EV Nr. 3 vom Seite 81

Erbschaftsteuerliche Begünstigung für Wohnimmobilien außerhalb der EU/des EWR

Anmerkungen zum

Stephanie Renner und Michael Althof

Nach einer Entscheidung des EuGH zur erbschaftsteuerlichen Wohnimmobilienbegünstigung verstößt die Beschränkung der Anwendung des 10%igen Bewertungsabschlags nach § 13c ErbStG 2009 (jetzt § 13d ErbStG) auf EU-/EWR-Grundstücke gegen die Kapitalverkehrsfreiheit.

Kernaussagen
  • Der EuGH hat in seiner Entscheidung die Versagung des 10%igen Bewertungsabschlags für Mietwohngrundstücke für ein im Erbwege erworbenes Grundstück in Kanada als europarechtswidrig eingestuft.

  • Der generelle Ausschluss von im Drittland belegenen Immobilien stellt eine Ungleichbehandlung objektiv gleicher Sachverhalte dar.

  • Diese Ungleichbehandlung ist jedenfalls in den Fällen nicht gerechtfertigt, in denen die deutschen Finanzbehörden die zur Prüfung der Steuerbefreiung nötigen Informationen aus dem Drittland unproblematisch erhalten können.

I. Hintergrund

Vermietete Wohnimmobilien sollen nach dem Willen des Gesetzgebers steuerbegünstigt vererbt bzw. verschenkt werden können, indem sie nur mit 90 % des Grundbesitzwertes in die Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer eingehen (sog. Bewertungsabschlag). Allerdings gilt dies nach der Regelung des § 13d ErbStG nur für Grundstücke im Inland bzw. im EU-/EWR-Ausland. Wohnimmobili...

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