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Steuerrecht | Betriebsbezogener Höchstbetrag nach § 7g EStG
Betreibt der Steuerpflichtige unter derselben Adresse einen Schrotthandel und einen Recyclinghof, handelt es sich aufgrund des engen räumlichen Zusammenhangs sowie der Branchennähe um einen einheitlichen Gewerbebetrieb, sodass der Höchstbetrag von 200.000 € für Investitionsabzugsbeträge (IAB) nicht verdoppelt wird.
Der Kläger betrieb einen Recyclinghof und erbte 2013 von seiner Mutter einen Schrotthandel, der unter derselben Adresse geführt wurde. Der Kläger gab für den Recyclinghof und für den Schrotthandel getrennte Gewerbesteuererklärungen ab und bildete für 2016 mehrere IAB i. H. von 68.000 € [i]Kläger bildete IAB für insgesamt 395.000 €und für 2017 i. H. von 132.000 €, zusammen 200.000 €. In den Streitjahren 2017 bis 2019 bildete der Kläger IAB i. H. von 45.000 € (2017), 80.000 € (2018) und 70.000 € (2019), zusammen 195.000 ...