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FG Düsseldorf 28.11.2023 10 K 2184/20 E, Kommentierte Nachricht BBK 6/2024 S. 245

Steuerrecht | Anschaffungsnahe Aufwendungen nach Brandschaden

Anschaffungsnahe Aufwendungen i. S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG können auch dann vorliegen, wenn es innerhalb von drei Jahren nach dem Erwerb des Gebäudes zu einem Brand kommt und anschließend das Gebäude renoviert wird.

Der Kläger erwarb 2015 ein mit einer Doppelhaushälfte bebautes Grundstück, das sich in einem schlechten Zustand befand, zu einem Kaufpreis von 35.000 €. Die Doppelhaushälfte war bis zum vermietet; nach dem Mietvertrag beabsichtigte der Kläger, das Haus anschließend abzureißen oder eine Kernsanierung vorzunehmen. [i]Vermietetes Haus brannte kurz nach Erwerb abIm Jahr 2016 wurde das Haus durch einen Brand erheblich beschädigt; die Ursache für den Brand blieb unklar. Der Kläger wandte anschließend im Jahr 2017 ca. 14.500 € für die „Brandbeseitigung“ sowie ca. 11.100 € für die Erneuerung des Stromkastens und...

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Anschaffungsnahe Aufwendungen nach Brandschaden

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