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Zur Frage der Umsatzsteuerbarkeit und -pflicht von Mitgliedsbeiträgen an Sportvereine
Besprechung des Urteils des
Das [i]Niedersächsisches FG, Urteil v. 10.1.2023 - 11 K 147/22, NWB IAAAJ-57387 Niedersächsische FG hatte jüngst darüber zu entscheiden, ob an einen Sportverein gezahlte Mitgliedsbeiträge steuerbar und ggf. nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG steuerbefreit sind. Die Beantwortung dieser beiden Fragestellungen ist in mehrfacher Hinsicht von Relevanz: Zum einen für die Beurteilung der Ausgangsleistungen des Vereins, zum anderen – wie im Streitfall hinsichtlich der Errichtung eines Kunstrasenplatzes – auch für den Vorsteuerabzug aus vom Verein bezogenen Eingangsleistungen. Eine Steuerbarkeit hat das Niedersächsische FG bejaht, eine Steuerpflicht indes verneint. Der nachfolgende Beitrag stellt zunächst die Entscheidung dar, zeigt auf, weshalb diese argumentativ auf ganzer Linie zu überzeugen weiß, und wagt zuletzt eine Prognose bezüglich des anhängigen Revisionsverfahrens vor dem BFH.
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I. Hintergrund
[i]Steuerbarkeit als AnknüpfungspunktDie Umsatzbesteuerung knüpft an die Steuerbarkeit und Steuerpflicht des jeweiligen Umsatzes. Kurzum ist dort, wo für einen Umsatz keine Steuerbarkeit und Steuerpflicht vorliegt, kein Raum für dessen Besteuerung.
[i]Mitgliedsbeiträge als Entgelt für eine Leistung?In Fällen von Mitgliedsbeiträgen an einen ge...