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Fokus: Gewinnerzielungsabsicht eines selbständigen Unternehmensberaters
Das FG Münster hatte zu entscheiden, ob Verluste aus einer Tätigkeit als Unternehmensberater und Dozent aufgrund von Liebhaberei steuerlich anzuerkennen sind. Lesen Sie im Folgenden, warum auch bei einer Verlustdauer von fünf Jahren die Verluste anzuerkennen sein können (, NWB GAAAJ-51566).
Sachverhalt
Streitig war die Gewinnerzielungsabsicht eines selbständigen Unternehmensberaters. Der Kläger war ein Diplom-Kaufmann. Er war bis zu seiner Kündigung im Jahr 2015 angestellter Unternehmensberater und hat über Jahre verschiedene berufliche Qualifikationen gesammelt. Der Kläger unterlag nach seiner Kündigung einem Wettbewerbs- bzw. Kontaktverbot zu den von ihm beratenen Führungspersönlichkeiten.
Bereits seit dem Jahr 2014 war der Kläger selbständig als Unternehmensberater tätig. Damit zusammenhängend war er als Dozent im Bereich Arbeitspsychologie an der Hochschule E tätig. Ab dem Jahr 2018 war er auch als Promotionsstudent der Wirtschaftswissenschaften bei der Universität C eingeschrieben.
Für die Jahre 2014 bis 2018 wurden in der Einkommensteuererklärung für seine Tätigkeit als selbständiger Unternehmensberater jeweils Verlust...