USt direkt digital Nr. 4 vom Seite 1

Eigenleistung oder Reisevorleistung?

RA Ruth Sterzinger | Redaktion Umsatzsteuer direkt digital | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Der EuGH musste in einem Verfahren zum polnischen Recht zu der Frage Stellung nehmen, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer Steuerschuldner ist, wenn der Arbeitnehmer ohne Wissen und Zustimmung des Arbeitgebers falsche Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis unter Verwendung der Identität seines Arbeitgebers ausgestellt hat. Ralf Walkenhorst stellt Ihnen die Entscheidung vor: Der EuGH stellt klar, dass grundsätzlich der Arbeitnehmer zum Steuerschuldner wird, wenn er unter Verwendung der Daten seines Arbeitgebers Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis ausstellt, ohne dass den Rechnungen tatsächliche Leistungen zugrunde liegen. Etwas Anderes gilt nur dann, wenn der Arbeitgeber seinen Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen ist.

Eine interessante Entscheidung des FG Köln stellt Frau Britta Lüger vor: Das FG Köln hat entschieden, dass förmliche Zustellungen der Klägerin als Post-Universaldienstleistungen steuerbefreit sind. Spannend ist insoweit, dass mangels Gefährdung des Steueraufkommens und aufgrund der Gutgläubigkeit der Klägerin keine Steuerschuld nach § 14c Abs. 1 UStG vorliegt und zudem eine Berichtigungspflicht der insoweit unzutreffend mit separaten USt-Ausweis ausgestellten Rechnungen nicht gegeben ist.

Zwei klarstellende Konkretisierungen des BMF vom 23.1.2024 zur Ergänzung von Abschnitt 25.1 Abs. 8 UStAE sind Inhalt des Beitrages von Dr. Hans-Martin Grambeck : Es geht um die richtige Unterscheidung zwischen Eigenleistungen und Reiservorleistungen im Rahmen des § 25 UStG.

Mit besten Grüßen, bleiben Sie gesund!

Ruth Sterzinger

Fundstelle(n):
USt direkt digital 4 / 2024 Seite 1
SAAAJ-59585