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Eigenleistung oder Reisevorleistung?
Hinweise zur Ergänzung von Abschnitt 25.1 Abs. 8 UStAE
Die Sonderregelung des § 25 UStG zur Besteuerung von Reiseleistungen gibt es zwar schon seit 40 Jahren, sie sorgt aber mangels hinreichender Konkretisierung nach wie vor für Diskussionsstoff mit dem FA. Insofern sind zwei klarstellende Konkretisierungen, die das BMF im Rahmen der alljährlichen Überarbeitung des Umsatzsteueranwendungserlasses () vorgenommen hat, zu begrüßen.
I. Hintergrund
Die (richtige) Unterscheidung zwischen Eigenleistungen und Reisevorleistungen im Rahmen des § 25 UStG ist elementar, weil für beide Kategorien äußerst unterschiedliche Regelungen zur Anwendung kommen: Für Eigenleistungen gelten die allgemeinen Vorschriften hinsichtlich der Umsatzsteuer auf die Ausgangsleistung (verbunden mit dem Recht auf Vorsteuerabzug aus dazugehörigen Eingangsleistungen), für Reiseleistungen greift die Margensteuer (verbunden mit einem Vorsteuerabzugsverbot in Bezug auf die bezogene Reisevorleistung).
Gem. Art. 308 MwStSystRL handelt es sich bei Reisevorleistungen um „Lieferungen von Gegenständen und … Dienstleistungen anderer Steuerpflichtiger …, soweit diese Umsätze dem Reisenden unmittelbar zugutekommen“ (so auch Abschnitt 25.1 (9) UStAE, ergänzt um den Hinweis, dass hierfür a...