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Niedersächsisches FG | Maßgeblicher Zeitpunkt der Verlustentstehung gem. § 17 Abs. 4 EStG
Die Kläger waren vorliegend Eheleute, die u. a. eine Beteiligung i. S. des § 17 Abs. 1 EStG an einer ausländischen Kapitalgesellschaft hielten. Über das Vermögen dieser Kapitalgesellschaft wurde 2010 das Insolvenzverfahren eröffnet; eine abschließende Beurteilung der Vermögenssituation durch den Konkursverwalter lag zu diesem Zeitpunkt – auch bis zum Ende des Jahres 2010 – nicht vor. In der Folge erklärten die Kläger in ihrer Einkommensteuererklärung für 2010 einen Veräußerungsverlust gem. § 17 Abs. 4 EStG. Das Konkursverfahren war zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Da aus der Beteiligung zuvor keine Einnahmen erzielt wurden, beantragte die Klägerin den Veräußerungsverlust in vollem Umfang zum Abzug zuzulassen. Das Finanzamt veranlagte dies zunächst antragsgemäß. Bei einer später durc...