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Beruf | Aufhebung der Befreiung von der Versicherungspflicht
Eine auf Antrag begründete Pflichtmitgliedschaft eines sozialversicherungspflichtig beschäftigten Syndikusanwalts in einem Versorgungswerk für Rechtsanwälte erfüllt nicht die Voraussetzung einer „durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung“ zur Mitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung i. S des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI.
Voraussetzung für die Befreiung von der Versicherungspflicht ist eine Pflichtmitgliedschaft in der berufsständischen Versorgungseinrichtung sowie in einer berufsständischen Kammer. Diese Pflichtmitgliedschaft bestand nicht für den gegen die Rücknahme eines Befreiungsbescheids v. klagenden Syndikusrechtsanwalt, sodass der Bescheid über die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Zeitraum [...] von Anfang an rechtswidrig war...