Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Tonnagesteuer – Vorlage an das BVerfG zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Besteuerung des für den Rechtsvorgänger festgestellten Unterschiedsbetrags beim unentgeltlichen Rechtsnachfolger
Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 52 Abs. 10 Satz 4 EStG i. d. F. des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) vom (BGBl 2021 I S. 1259) gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot (Art. 20 Abs. 3 GG) verstößt, soweit diese Vorschrift die rückwirkende Anwendung des § 5a Abs. 4 Satz 5 und 6 EStG i. d. F. des AbzStEntModG für Wirtschaftsjahre anordnet, die nach dem beginnen (Bezug: § 5a Abs. 4 Satz 3 bis 6, § 52 Abs. 10 Satz 4 EStG i. d. F. des S. 155AbzStEntModG; § 5a Abs. 4 EStG; Art. 20 Abs. 3; Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG).
(1) § 5a EStG räumt dem Stpfl. ein Wahlrecht ein, statt der Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 1, § 5 EStG (Betriebsvermögensvergleich) eine pauschale Gewinnermittlung nach der Tonnage durchzuführen. Es handelt sich nicht um eine besondere Steuer, sondern um eine besondere Art der Gewinnermittlung, die nur für den Betrieb von Hande...