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Umsatzsteuer | Umsatzsteuerschuld bei Scheinrechnungen des Arbeitnehmers
Stellt ein Arbeitnehmer ohne Wissen und Zustimmung des Arbeitgebers Scheinrechnungen im Namen des Arbeitgebers mit gesondertem Umsatzsteuerausweis über nicht erbrachte Leistungen aus, schuldet der Arbeitgeber die betrügerisch ausgewiesene Umsatzsteuer nur dann, wenn er nicht die zumutbare Sorgfalt an den Tag gelegt hat, um das Handeln seines Arbeitnehmers zu überwachen und zu verhindern. Dies hat der EuGH zu einem polnischen Fall entschieden und sich dabei allgemein zum Sorgfaltsmaßstab des Unternehmers geäußert.
[i]Arbeitnehmer verwendete Daten des Arbeitgebers, um Scheinrechnungen zu erstellenDie Klägerin war eine polnische GmbH, die eine Tankstelle betrieb, in der der Arbeitnehmer P. K. tätig war. Zwischen Januar 2010 bis April 2014 stellte P. K. ca. 1.600 Rechnungen mit gesondertem Umsatzsteuerausweis im Namen der GmbH ohne Wissen und Zustimmung der GmbH aus, obwohl ...