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Steuerrecht | Ordnungsmäßigkeit eines elektronischen Fahrtenbuchs
Ein elektronisches Fahrtenbuch ist nicht ordnungsgemäß, wenn nachträgliche Veränderungen in einer externen Protokolldatei, nicht aber in der Fahrtenbuchdatei selbst dokumentiert werden und wenn die Eintragungen nicht zeitnah, sondern erst nach jedem Tankvorgang vorgenommen werden.
[i]Notizzettel wurden nach dem Volltanken in das elektronische Fahrtenbuch übertragenDie Klägerin war eine GmbH, die ihrem zu 50 % beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer V einen Mercedes E 350 CDI und später einen Audi Q5 als Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen hatte. V führte ein elektronisches Fahrtenbuch mit der Software „Fahrtenbuch Express“. V hielt die Fahrten zunächst auf Notizzetteln fest und übertrug diese Eintragungen nach jeder Volltankung in das elektronische Fahrtenbuch. Am Monatsende schloss V das Fahrtenbuch ab. Nach dem Abschluss konnten die Eintragungen nicht meh...