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Kurzfassung zum Beitrag von Hubert, StuB 4/2024 S. 127

Auswirkungen des MoPeG auf das Steuerrecht

Prof. Dr. Tina Hubert

Der Deutsche Bundestag hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzmarktrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) angenommen. Der Bundesrat hat am zugestimmt. Am ist das Gesetz veröffentlicht worden (vgl. im Überblick Mohr/Bolik, StuB 2024 S. 121, NWB IAAAJ-57925). In diesem Gesetz sind auch wichtige Anpassungen der Steuergesetze an das ab dem in Kraft getretene MoPeG (Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts) enthalten. Im Beitrag werden die wesentlichen steuerlichen Neuregelungen und neu gefassten Vorschriften näher beleuchtet.

Kernaussagen

Von elementarer Bedeutung ist der neu eingefügte § 14a AO. Er enthält in Abs. 1 eine Legaldefinition des in der AO und den Steuergesetzen vielfach verwendeten Begriffs der „Personenvereinigung“.

Während das Gesamthandsprinzip auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts ausgedient hat, ist es bei der Besteuerung nach dem Einkommen weiterhin zu beachten. Nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 AO n. F. werden Wirtschaftsgüter, die einer recht...

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