Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer
5. Aufl. 2024
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Anhang VI. Lohn- und Einkommensteuerrecht: Steuerrechtliche Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung sowie Behandlung der Pensionszusage beim versorgungsberechtigten GmbH-Geschäftsführer
1. Allgemeines
4505Die FinVerw hat mit zur steuerlichen Förderung der bAV Stellung genommen. Damit wurde das Vorgängerschreiben, datiert v. , abgelöst und die Verwaltungsauffassungen an diejenigen Rahmenbedingungen angepasst, die sich in dem dazwischenliegenden Zeitraum ergeben haben.
4506Danach gelten für die lohn- und einkommensteuerrechtliche Behandlung von unmittelbaren Pensionszusagen folgende Rahmenbedingungen:
a) Steuerrechtliche Definition des Begriffes der betrieblichen Altersversorgung
4507„Betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber Leistungen oder Beiträge zur Absicherung mindestens eines biometrischen Risikos (Alter, Tod, Invalidität) zugesagt werden und Ansprüche auf diese Leistungen erst mit dem Eintritt des biologischen Ereignisses fällig werden (§ 1 des Betriebsrentengesetzes – BetrAVG).“
4508Damit stellt die FinVerw bei der steuerrechtlichen Definition des Begriffes der bAV auf die betriebsrentenrechtliche Legaldefinition des § 1 Abs. 1 BetrAVG ab un...