Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer
5. Aufl. 2024
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Anhang IV. Bilanz(steuer-)recht: Bewertung, Ansatz und Wirkung von unmittelbaren Pensionsverpflichtungen nach EStG und HGB
1. Buchführungspflichten
3980Jeder Kaufmann i. S. der §§ 1 bis 3, 6 HGB unterliegt gem. § 238 HGB grundsätzlich der Buchführungspflicht. Er ist gem. § 242 HGB dazu verpflichtet, zum Ende eines jeden Geschäftsjahres, dem Bilanzstichtag, einen Jahresabschluss, d. h. eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Eine GmbH unterliegt kraft ihrer Rechtsform den für Kaufleute geltenden Regelungen, insb. hinsichtlich der Buchführungspflicht (§ 6 Abs. 1 HGB).
3981Handels- und Steuerbilanz sind zwei verschiedene Arten von Bilanzen, die in der Buchhaltung verwendet werden:
Der aus der Buchführungspflicht resultierende maßgebliche Jahresabschluss ist die sog. Handelsbilanz. Sie wird nach handelsrechtlichen Vorschriften erstellt (§§ 242 ff. HGB) und beinhaltet die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (§ 242 Abs. 3 HGB). Für Kapitalgesellschaften erweitert sich gem. § 264 Abs. 1 HGB der Jahresabschluss grundsätzlich um einen Anhang und einen Lagebericht. Aus dem handelsrechtlichen Jahresabschluss ist die Ertrags- und Vermögenslage einer Gesellschaft zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem Bilanzstichtag, ersichtlich. Er unterliegt der Veröffentlichungspf...