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Die Umsatzsteuer im Lichte von § 6 Abs. 5 EStG
Ist die Umstrukturierung von Einzelunternehmen oder Personengesellschaften vorgesehen, erfolgt häufig ein Transfer von Wirtschaftsgütern im Bereich der Einzelbetriebs-, Sonderbetriebs- und Gesamthandsvermögen. Hier bietet § 6 Abs. 5 EStG bekanntermaßen steuerliche Begünstigungen hinsichtlich der Buchwertfortführung für Einzelwirtschaftsgüter. Weniger Beachtung findet dabei häufig die umsatzsteuerliche Behandlung der Transfervorgänge. Erfolgt im Rahmen der Vorbereitung einer Umstrukturierung hier keine eingehende Analyse auch hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Konsequenzen, kann dies unter Umständen zu einer nicht beabsichtigten Definitivbelastung ohne Vorsteuerabzugsmöglichkeit führen.
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[i]Unterscheidung Überführung und ÜbertragungDie Begünstigungsvorschrift des § 6 Abs. 5 EStG unterscheidet zwischen Transfers mit Rechtsträgerwechsel (sog. Übertragungen) und ohne Rechtsträgerwechsel (sog. Überführungen). Diese Unterscheidung ist auch für die umsatzsteuerliche Behandlung dieser Vorgänge von entscheidender Bedeutung.
Überführungen
Überführungen erfolgen ertragsteuerlich zwischen den
verschiedenen Betriebs- oder Sonderbetriebsvermögen desselben
Steuerpflichtigen. Hierbei w...