ESRS E3 AR 21.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht E3-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

AR 21.

Bei der Bereitstellung von Informationen über Investitionsausgaben kann das Unternehmen Ausgaben zum Beispiel im Zusammenhang mit der Regenwasseraufbereitung, Pipelines oder Maschinen zur Herstellung neuer Produkte mit niedrigem Wasserverbrauch berücksichtigen.

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TAAAJ-58283