ESRS E3 10.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht E3-1 – Strategien im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

10.

Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis dafür zu vermitteln, inwieweit das Unternehmen über Strategien verfügt, um die Ermittlung, die Bewertung, das Management und/oder die Verbesserung seiner wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Wasser- und Meeresressourcen anzugehen.

Fundstelle(n):
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TAAAJ-58283