Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht E3-1 – Strategien im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
AR 18.
Das Unternehmen kann auch Informationen über Strategien angeben, mit denen
zu einer guten ökologischen und chemischen Qualität der Oberflächengewässer und einer guten chemischen Qualität und Quantität des Grundwassers zum Schutz der menschlichen Gesundheit, der Wasserversorgung, der natürlichen Ökosysteme und der biologischen Vielfalt sowie zu einem guten Umweltzustand der Meeresgewässer und zum Schutz der Ressourcenbasis für meeresbezogene Tätigkeiten beigetragen wird,
wesentliche Auswirkungen und Risiken minimiert und Risikominderungsmaßnahmen umgesetzt werden, die darauf abzielen, den Wert und die Funktionalität prioritärer Dienstleistungen aufrechtzuerhalten und die Ressourceneffizienz im eigenen Betrieb zu erhöhen, und
Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften verhindert werden.
Fundstelle(n):
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TAAAJ-58283