Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht im Zusammenhang mit dem ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
AR 13.
In Phase 3 kann das Unternehmen zur Bewertung seiner wesentlichen Risiken und Chancen auf der Grundlage der Ergebnisse der Phasen 1 und 2
Übergangsrisiken und Chancen im Rahmen seiner eigenen Tätigkeiten und innerhalb seiner Wertschöpfungskette in folgenden Kategorien ermitteln:
Politik und Recht: z. B. Einführung von Vorschriften oder Strategien (z. B. Änderungen wie ein verbesserter Gewässerschutz, Verbesserung der Qualität der Wasservorschriften, Regulierung der Wasserversorgung), unwirksame Verwaltung von Gewässern oder Meeresressourcen, insbesondere grenzüberschreitend (z. B. grenzüberschreitende Verwaltung), und Kooperationen, die zu einer Degradation des Wassers oder der Ozeane führen, Belastung durch Sanktionen und Rechtsstreitigkeiten (z. B. Nichteinhaltung von Genehmigungen oder Zuteilungen; Vernachlässigung oder Tötung meeresbewohnender Arten), verstärkte Berichterstattungspflichten in Bezug auf Meeresökosysteme und damit verbundene Dienstleistungen,
Technologie: z. B. Einführung von Produkten oder Dienstleistungen mit geringeren Auswirkungen auf Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu effizienteren und saubereren Technologien (d. h. mit geringeren Auswirkungen auf Wasser und Meere), neue Überwachungstechnologien (z. B. Satelliten), Wasserreinigung, Hochwasserschutz,
Markt: z. B. Verlagerung von Angebot, Nachfrage und Finanzierung, Volatilität oder gestiegene Kosten von Wasser- oder Meeresressourcen,
Reputation: z. B. Veränderungen in der Wahrnehmung der Gesellschaft, der Kunden oder von Gemeinschaften infolge der Auswirkungen einer Organisation auf Wasser- und Meeresressourcen und
ein Beitrag zu systemischen Risiken im Rahmen seiner eigenen Tätigkeiten und seiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, einschließlich des Risikos, dass ein Meeresökosystem zusammenbricht oder dass ein kritisches natürliches System nicht mehr funktioniert (z. B. Erreichen von Kipppunkten, Summierung physischer Risiken),
physische Risiken ermitteln, einschließlich der Wassermenge (Wasserknappheit, Wasserstress), der Wasserqualität, des Verfalls der Infrastruktur oder der Nichtverfügbarkeit einiger mit Meeresressourcen zusammenhängender Rohstoffe (z. B. seltene Fischarten oder andere lebende Meeresorganismen, die von dem Unternehmen als Produkte verkauft werden), was beispielsweise dazu führt, dass der Betrieb in bestimmten geografischen Gebieten nicht möglich ist,
die Chancen ermitteln, die in folgende Kategorien eingeteilt werden:
Ressourceneffizienz: z. B. Übergang zu effizienteren Dienstleistungen und Verfahren, die weniger Wasser- und Meeresressourcen benötigen,
Märkte: z. B. Entwicklung von weniger ressourcenintensiven Produkten und Dienstleistungen, Diversifizierung der Geschäftstätigkeit,
Finanzierung: z. B. Zugang zu grünen Fonds, Anleihen oder Darlehen,
Resilienz: z. B. Diversifizierung der Meeres- oder Wasserressourcen und Geschäftstätigkeiten (z. B. Gründung eines neuen Geschäftsbereichs für die Wiederherstellung von Ökosystemen), Investitionen in grüne Infrastrukturen, naturbasierte Lösungen, Einführung von Recycling- und Kreislaufmechanismen, um die Abhängigkeit von Wasser- oder Meeresressourcen zu reduzieren, und
Reputation: positive Einbeziehung der Interessenträger durch einen proaktiven Ansatz hinsichtlich des Managements naturbedingter Risiken (z. B. die Möglichkeit, den Status eines bevorzugten Partners erreichen zu können).
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
TAAAJ-58283