Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht E3-5 – Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
33.
Die Angaben umfassen Folgendes:
eine Quantifizierung der erwarteten finanziellen Effekte in monetärer Hinsicht, bevor Maßnahmen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen berücksichtigt werden, oder, wenn dies ohne unangemessene Kosten oder Anstrengungen nicht möglich ist, qualitative Informationen. Eine Quantifizierung der finanziellen Effekte, die sich aus Chancen ergeben, ist nicht erforderlich, wenn eine solche Angabe nicht den qualitativen Merkmalen von Informationen (gemäß Anlage C Qualitative Merkmale von Informationen des ESRS 1) entspricht,
eine Beschreibung der berücksichtigten finanziellen Effekte, der damit zusammenhängenden Auswirkungen und Abhängigkeiten sowie der Zeithorizonte, innerhalb derer sie wahrscheinlich eintreten werden, und
die kritischen Annahmen, die zur Quantifizierung der erwarteten finanziellen Effekte herangezogen werden, sowie die Quellen und den Grad der Unsicherheit dieser Annahmen.
Fundstelle(n):
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TAAAJ-58283