ESRS E1 AR 9.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen

AR 9.

Bei der Angabe der Informationen über die Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der Klimaauswirkungen gemäß Absatz 20 Buchstabe a erläutert das Unternehmen, wie es

  1. seine Aktivitäten und Pläne überprüft hat, um tatsächliche und potenzielle künftige Treibhausgasemissionsquellen und gegebenenfalls Ursachen für andere klimabezogene Auswirkungen (z. B. Emissionen von Ruß oder troposphärischem Ozon oder Landnutzungsänderungen) im Rahmen seiner eigenen Tätigkeiten und entlang der Wertschöpfungskette zu ermitteln, und

  2. seine tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf den Klimawandel (d. h. seine gesamten Treibhausgasemissionen) bewertet hat.

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ZAAAJ-58281