ESRS E1 AR 8.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

Strategie

Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

AR 8.

Bei der Angabe der Informationen über die Ergebnisse der Resilienzanalyse gemäß Absatz 19 Buchstabe c erläutert das Unternehmen Folgendes:

  1. die Bereiche, in denen bei der Resilienzanalyse Unsicherheiten bestehen, und inwieweit die risikobehafteten Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten bei der Festlegung der Strategie des Unternehmens, seinen Investitionsentscheidungen sowie den laufenden und geplanten Klimaschutzmaßnahmen berücksichtigt werden,

  2. die Fähigkeit des Unternehmens, sein Geschäftsmodell kurz-, mittel- und langfristig an den Klimawandel anzupassen, auch im Hinblick darauf, den ständigen Zugang zu Finanzmitteln zu erschwinglichen Kapitalkosten, die Fähigkeit zur Umwidmung, Modernisierung oder Stilllegung vorhandener Vermögenswerte, die Verlagerung seines Produkt- und Dienstleistungsportfolios oder die Umschulung seiner Arbeitskräfte sicherzustellen.

Fundstelle(n):
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ZAAAJ-58281