ESRS E1 AR 76.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

Kennzahlen und Ziele

Angabepflicht E1-9 – Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen

Leitlinien für die Berechnung – Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Übergangsrisiken

AR 76.

Bei der Zusammenstellung der nach Absatz 67 Buchstabe e erforderlichen Informationen kann das Unternehmen den Anteil der Nettoumsatzerlöse aus Geschäftstätigkeiten mit Übergangsrisiken bewerten und angeben. Diese Angabe

  1. basiert auf den Nettoumsatzerlösen im Einklang mit den für den Abschluss geltenden Rechnungslegungsstandards, d. h. IFRS 15 oder lokale Rechnungslegungsanforderungen,

  2. kann eine Aufschlüsselung der Geschäftstätigkeiten des Unternehmens mit entsprechenden Einzelheiten zum jeweiligen Prozentsatz der aktuellen Nettoumsatzerlöse, zu den Risikofaktoren (Ereignisse und Exposition) und, wenn möglich, zu den kurz-, mittel- und langfristig erwarteten finanziellen Effekten in Bezug auf den Einbruch von Gewinnspannen enthalten. Die Arten der Geschäftstätigkeiten können auch nach Geschäftssegmenten aufgeschlüsselt werden, wenn das Unternehmen den Beitrag der Gewinnspannen nach Geschäftssegmenten in seinem Segmentbericht im Rahmen des Abschlusses angegeben hat.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAJ-58281