ESRS E1 AR 72.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

Kennzahlen und Ziele

Angabepflicht E1-9 – Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen

Leitlinien für die Berechnung – Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Übergangsrisiken

AR 72.

Bei der Angabe der nach Absatz 64 Buchstabe b und Absatz 67 Buchstabe a erforderlichen Informationen erläutert das Unternehmen, ob und wie

  1. es die potenziellen Auswirkungen auf die künftige Ertragslage und die Finanzlage für Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten bewertet hat, bei denen ein wesentliches Übergangsrisiko besteht, einschließlich des Anwendungsbereichs, der Berechnungsmethode, der kritischen Annahmen und Parameter sowie der Grenzen der Bewertung, und

  2. sich die Bewertung von Vermögenswerten und Geschäftstätigkeiten, bei denen davon ausgegangen wird, dass ein wesentliches Übergangsrisiko besteht, auf das Verfahren zur Ermittlung der wesentlichen Übergangsrisiken gemäß Absatz 20 Buchstabe c und Abschnitt AR 12 und zur Festlegung von Szenarien gemäß den Abschnitten AR 12 bis AR 15 stützt oder Teil dieses Verfahrens ist. Insbesondere erläutert das Unternehmen, wie es kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte definiert hat und dargelegt hat, wie diese Definitionen mit der erwarteten Lebensdauer seiner Vermögenswerte, seinen strategischen Planungshorizonten und Kapitalallokationsplänen zusammenhängen.

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ZAAAJ-58281