ESRS E1 AR 71.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

Kennzahlen und Ziele

Angabepflicht E1-9 – Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen

Leitlinien für die Berechnung – Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken

AR 71.

Bei der Zusammenstellung der nach Absatz 64 Buchstabe a und Absatz 66 Buchstabe d erforderlichen Informationen kann das Unternehmen den Anteil der Nettoumsatzerlöse aus Geschäftstätigkeiten mit physischem Risiko bewerten und angeben. Diese Angabe

  1. basiert auf den Nettoumsatzerlösen im Einklang mit den Anforderungen der für den Abschluss geltenden Rechnungslegungsstandards, d. h. IFRS 15 oder lokale Rechnungslegungsanforderungen,

  2. kann eine Aufschlüsselung der Geschäftstätigkeiten des Unternehmens mit entsprechenden Einzelheiten zum jeweiligen Prozentsatz der Nettogesamterlöse, zu den Risikofaktoren (Gefahren, Exposition und Anfälligkeit) und, wenn möglich, zum Ausmaß der erwarteten finanziellen Effekte in Bezug auf den Einbruch von Gewinnspannen über kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte enthalten. Die Arten der Geschäftstätigkeiten können auch nach Geschäftssegmenten aufgeschlüsselt werden, wenn das Unternehmen den Beitrag der Gewinnspannen nach Geschäftssegmenten in seinem Segmentbericht im Rahmen des Abschlusses angegeben hat.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAJ-58281